Rechtsprechung
BGH, 28.08.2023 - I ZB 48/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 78b Abs. 1 ZPO, § 133 GVG, § 75 FamFG, § 567 Abs. 1 ZPO, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG, § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 29.06.2023 - 17 O 37/23
- BGH, 28.08.2023 - I ZB 48/23
- BGH, 05.10.2023 - I ZB 48/23
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.01.2023 - I ZB 3/23
Unstatthaftigkeit der Sprungrechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen …
Auszug aus BGH, 28.08.2023 - I ZB 48/23
Eine Sprungrechtsbeschwerde, die nach § 133 GVG zur Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs gehört, ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft; sie ist in Zivilsachen nur in § 75 FamFG vorgesehen, in dessen Anwendungsbereich das vorliegende Verfahren jedoch nicht fällt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. April 2021 - III ZB 24/21, juris Rn. 4; Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 3/23, juris Rn. 2).Diese muss - wie in der Rechtsbehelfsbelehrung im angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt - gemäß § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, oder bei dem Beschwerdegericht eingelegt werden; Beschwerdegericht ist bei Entscheidungen des Landgerichts aber nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Oberlandesgericht (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG; vgl. BGH…, Beschluss vom 22. April 2021 - III ZB 24/21, juris Rn. 4; Beschluss vom26. Januar 2023 - I ZB 3/23, juris Rn. 3).
Im Übrigen kann die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des durch § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO begrenzten Instanzenzugs mit der Rechtsbeschwerde nicht angegriffen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. April 2021 - I ZB 22/21, juris Rn. 3; Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 3/23, juris Rn. 3).
- BGH, 22.04.2021 - III ZB 24/21
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Prozesskostenhilfe versagenden …
Auszug aus BGH, 28.08.2023 - I ZB 48/23
Eine Sprungrechtsbeschwerde, die nach § 133 GVG zur Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs gehört, ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft; sie ist in Zivilsachen nur in § 75 FamFG vorgesehen, in dessen Anwendungsbereich das vorliegende Verfahren jedoch nicht fällt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2021 - III ZB 24/21, juris Rn. 4;… Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 3/23, juris Rn. 2).Diese muss - wie in der Rechtsbehelfsbelehrung im angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt - gemäß § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, oder bei dem Beschwerdegericht eingelegt werden; Beschwerdegericht ist bei Entscheidungen des Landgerichts aber nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Oberlandesgericht (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG; vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2021 - III ZB 24/21, juris Rn. 4;… Beschluss vom26. Januar 2023 - I ZB 3/23, juris Rn. 3).
- BGH, 28.04.2021 - I ZB 22/21
Unzulässigkeit der Revision
Auszug aus BGH, 28.08.2023 - I ZB 48/23
Im Übrigen kann die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des durch § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO begrenzten Instanzenzugs mit der Rechtsbeschwerde nicht angegriffen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - I ZB 22/21, juris Rn. 3;… Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 3/23, juris Rn. 3).
- BGH, 27.02.2024 - I ZB 14/24
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
Die als Rechtsbeschwerde auszulegende Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 21. Dezember 2023 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen, weil eine Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2023 - I ZB 48/23, MD 2023, 1063 [juris Rn. 4] mwN). - BGH, 24.01.2024 - I ZB 74/23
Verwerfung der als Rechtsbeschwerde auszulegenden Beschwerde
Die als Rechtsbeschwerde auszulegende Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 29. November 2023 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen, weil eine Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Januar 2023 - I ZB 120/22, juris Rn. 3; Beschluss vom 28. August 2023 - I ZB 48/23, MD 2023, 1063 [juris Rn. 4], jeweils mwN). - BGH, 20.03.2024 - I ZB 15/24 Die als Rechtsbeschwerde auszulegende Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 27. Dezember 2023 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen, weil die Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2023 - I ZB 48/23, MD 2023, 1063 [juris Rn. 4] mwN).
- BGH, 22.01.2024 - I ZB 90/23
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung
Die als Rechtsbeschwerde auszulegende Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 11. Dezember 2023 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen, weil eine Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2023 - I ZB 48/23, MD 2023, 1063 [juris Rn. 4] mwN). - BGH, 22.01.2024 - I ZB 91/23
Verwerfung der Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung als …
Die als Rechtsbeschwerde auszulegende Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 11. Dezember 2023 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen, weil eine Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2023 - I ZB 48/23, MD 2023, 1063 [juris Rn. 4] mwN). - BGH, 24.01.2024 - I ZB 92/23
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung
Die als Rechtsbeschwerde auszulegende Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 8. Dezember 2023 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen, weil eine Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2023 - I ZB 48/23, MD 2023, 1063 [juris Rn. 4] mwN). - BGH, 14.12.2023 - I ZB 72/23
Unstatthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung
Eine Rechtsbeschwerde ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2023 - I ZB 48/23, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 19.12.2023 - I ZB 71/23
Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts
Eine Rechtsbeschwerde ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2023 - I ZB 48/23, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 02.01.2024 - I ZB 83/23
Verwerfung der als Rechtsbeschwerde auszulegenden Beschwerde als unzulässig
Die als Rechtsbeschwerde auszulegende Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 29. November 2023 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen, weil eine Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Januar 2023 - I ZB 120/22, juris Rn. 3; Beschluss vom 28. August 2023 - I ZB 48/23, MD 2023, 1063 [juris Rn. 4], jeweils mwN).